Rechtsanwalt Patrick Kreimer ist Notar mit Amtssitz im Bezirk des Amtsgerichts Essen-Borbeck.

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Ihm sind in Deutschland hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege übertragen, die Rechts- und Beweissicherheit gewährleisten und unerfahrene, ungewandte Beteiligte vor rechtlicher Benachteiligung schützen. Der Notar errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind. Bestimmte Rechtsgeschäfte oder Erklärungen sind nur wirksam, wenn sie von einem Notar beurkundet oder beglaubigt werden.

Zu den notariellen Tätigkeiten gehören unter anderem:
 

Beurkundung und Abwicklung von Immobilien- und Grundstücksgeschäften

  • Kauf / Verkauf von Grundstücken und Eigentumswohnungen
  • Übertragung, Schenkung
  • Bestellung von Dienstbarkeiten wie Nießbrauch,
    Wohnungsrechte, Wege- und Leitungsrechte
  • Bestellung und Löschung von Grundpfandrechten,
    z.B. Grundschuld, Hypothek
  • Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum und/oder
    Teileigentum
  • Bestellung und Kauf / Verkauf oder Übertragung von
    Erbbaurechten
  • Bauträgerverträge

 

Erbrecht, vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen

  • notarielle Beurkundung letztwilliger Verfügungen: Testamente
    und Erbverträge
  • gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament
  • Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge,
    Schenkungen
  • Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht
  • Erbausschlagung
  • Erbschein, Antragsstellung beim Nachlassgericht
  • Testamentsvollstreckung
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

 

Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Beurkundung von Gesellschaftsverträgen zur Gründung von
    Kapitalgesellschaften (GmbH, gGmbH, AG, KGaA)
  • Änderung von Gesellschaftsverträgen, GmbH-Satzung,
    Kapitalerhöhungen
  • Anmeldungen zum Handelsregister bei Kapital- und
    Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG):
    Bestellung / Abberufung von Geschäftsführern, Prokuristen
  • Unternehmensnachfolge
  • Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel nach dem
    Umwandlungsgesetz

 

Beurkundung von Erklärungen im Rahmen der Vorsorge

  • Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen

 

Eheverträge, Lebenspartnerschaften

  • Beurkundung von Eheverträgen
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen
  • Lebenspartnerschaftsverträge

 

Eingetragene Vereine

  • Anmeldung von Vereinsgründungen und Vereinslöschungen zum
    Vereinsregister
  • Verschmelzung („Fusion“), Spaltung
  • Anmeldung von Änderungen im Vorstand oder der Satzung zum
    Vereinsregister